Willkommen bei
WP-Stb. Ernst

„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, daß dem Staat daraus hohe Steuern zufließen.“

 

Deshalb gibt es uns!

Telefon

0611 2044658

Adresse

Steuerbüro Ernst
Augustastraße 11
65189 Wiesbaden

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erbringen wertvolle Beratungsleistungen für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens oder bei der Erstellung Ihrer Steuererklärungen. Die hohe Qualität der Beratungsleistung wird erreicht, indem nur solche Personen zum Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer bestellt werden können, die eine anspruchsvolle, bundeseinheitliche staatliche Prüfung abgelegt haben.

Guter Rat hat einen Preis

Gebühren für die Steuerberatung

Für die Tätigkeiten im Bereich Steuerberatung ist der Berater zwecks Angemessenheit und Transparenz an die Steuerberatungsgebührenverordnung (StBGebV) gebunden. Diese Gebührenordnung wird vom Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen. In ihrem Aufbau lehnt sich die StBGeBV an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) an.

Die Gebühren richten sich gem. §11StBGebV nach
1. der Bedeutung der Angelegenheit,
2. dem Umfang,
3. der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit.

Die Steuerberatungsgebührenverordnung bezieht sich gemäß § 33 StBerG auf die Beratung und die Vertretung in Steuersachen, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten.

Für weitere mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbarte Tätigkeiten als Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder oder Testamentvollstrecker sowie betriebswirtschaftliche Beratung, gelten andere Gebührenvorschriften (z.B. Bürgerliches Gesetzbuch, Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständiger ZSEG)).

Neben den Gebühren hat ein Steuerberater auch Anspruch auf Auslagenersatz. Danach sind insbesondere die Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Schreibauslagen und Reisekosten gesondert in Rechnung zu stellen.

Im Vergleich zu den einzelnen Gebührenvorschriften kann der Steuerberater auch eine höhere Vergütung (§ 4 StBGebV) sowie eine Pauschalvergütung (§ 14 StBGebV) mit seinem Auftraggeber vereinbaren.

Die Gebühren werden als Wertgebühren oder als Zeitgebühr erhoben. Im Regelfall ist bei der Findung der angemessenen Gebühr von der Mittelgebühr auszugehen.

Für den überwiegenden Teil der Vergütung der beruflichen Tätigkeit sieht die Gebührenverordnung die „Wertgebühr“ vor. Sie wird nach dem Wert berechnet, den der Gegenstand der beruflichen Tätigkeit hat und bestimmt sich nach den Tabellen A bis E der Steuerberatergebührenverordnung.

Die Anwendung der „Zeitgebühr“ von 30 € bis 70 € je angefangene halbe Stunde ist auf eine geringe Anzahl von in der Gebührenverordnung einzeln aufgezählten Tatbeständen beschränkt.

Von geringer Bedeutung ist die „Betragsrahmengebühr“. Eine Gebühr, die dem Mindest- und Höchstbetrag nach bestimmt ist und die insbesondere bei der Lohnbuchführung Anwendung findet.

Gebühren für Wirtschaftsprüfung

Für die erbrachten Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers gelten die üblichen Gebühren, die sich auf Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches gründen. Zur Anwendung kommen Stunden- oder Tagessätze.

Bei der Tätigkeit als Gutachter kommt das Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) zur Anwendung.

Unser Leistungsprofil:

Wirtschaftsprüfung

Prüfungstätigkeit

Freiwillige Prüfungen des Jahresabschlusses z.B. Gründungsprüfungen (§33 AktG) , Sonderprüfungen (§142 AktG) wie Prüfungen der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens, Unterschlagungsprüfungen, Prüfung nach der Makler- und Bauträger-Verordnung (MABV), Due-Diligence Prüfungen.

 

Wirtschafts- und Unternehmensberatung

1. Beratung des Mandaten in Unternehmensgelegenheiten
2. Investition und Finanzierung
3. Existenzgründungsberatung

 

 

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Steuerberatung

Uneingeschränkte Beratungsbefugnis

1. Deklarationsberatung
Erstellung von Steuererklärungen
2. Gestaltungsberatung
Beratung zu steuerrelevanten Entscheidungen
3. Rechtsdurchsetzungsberatung
Außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten vor den Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit

 

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Buchführung

1. Finanzbuchführung und Kostenrechnung

2. Lohnbuchführung

 

Gutachter- und Sachverständigentätigkeit

Treuhandtätigkeit

Im Rahmen der Vorgaben des Rechtsberatungsgesetzes ist der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur eingeschränkten Rechtsberatung befugt, wenn diese Beratung in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Berufsausübung steht.

Für weitergehende Fragen zur Rechtsberatung arbeite ich mit verschiedenen und unterschiedlich spezialisierten Rechtsanwälten zusammen.

Land und Forstwirtschaft

Für Fragen im Zusammenhang mit der Buchführung und der Steuerberatung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben kann ich Ihnen entsprechend spezialisierte Kollegen empfehlen.

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20 Jahre Erfahrung

1816 Mandate

12.935 Steuererklärungen

12.935 Steuererklärungen

12.935 Steuererklärungen

Das ist uns wichtig:

Erfolg

Wir helfen unseren Mandaten erfolgreich bei allen Steuerfragen weiter und sind bei allen steuerlichen Belangen Ihr Ansprechpartner.

Qualität

Besonders die Qualität unserer Arbeit ist uns wichtig. Wir sind erst dann zufrieden, wenn Sie es auch sind.

Vertrauen

Für uns ist Vertrauen und Diskretion bei unserern Mandanten wichtig und selbstverständlich.

Kompetenz

Unsere Mitarbeiter sind alle bereits seit vielen Jahren im Steuerbüro tätig und helfen Ihnen jederzeit kompetent weiter.

WP-StB. Ernst:
Beratungskompetenz aus Erfahrung

Berufspflichten / Haftung

 

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben ihre qualifizierte Ausbildung durch Ablegen von staatlichen Prüfungen unter Beweis gestellt. Sie unterliegen einer Berufsaufsicht durch die Steuerberater- bzw. Wirtschaftsprüferkammer.

Einer der Voraussetzungen für ihre Zulassung ist der Abschluss einer ausreichenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung.

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und deren Mitarbeiter sind überdies zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Kontakt

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Adresse

Steuerbüro Ernst
Augustastraße 11
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 2044658

E-Mail: info@wpstb-ernst.de